Kapitallebensversicherung


Kapitalbildende Lebensversicherungen stellen eine Komplettlösung für Vorsorge und Vermögensaufbau in einem dar. Die Kombination aus einer Risikolebensversicherung, die im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers eine im Versicherungsvertrag festgelegte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt und aus einem Sparplan, in den monatlich eingezahlt wird und der so einen Kapitalstock aufbaut. Am Ender der Laufzeit der Police kann dann über das Vertragsguthaben verfügt werden.

Kapitallebensversicherungen eignen sich für alle, die mit ihrem Einkommen nicht nur sich selbst, sondern auch andere versorgen müssen und ihre Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Konsequenzen des eigenen Ablebens absichern möchten. Die Policen dienen im Rahmen von Immobilienfinanzierungen häufig als Tilgungsträger: Anstatt monatlich den aufgenommenen Kredit zurückzubezahlen, wird der Darlehensbetrag durch laufende Einzahlungen in die Lebensversicherung angespart und endfällig getilgt.

Lebensversicherungen können auf einem klassischen Banksparplan ebenso beruhen wie auf einem Investmentfonds. In der Sparplan-Variante werden die Einzahlungen verzinst. Die Verzinsung setzt sich dabei aus dem gesetzlichen Garantiezins und den Überschussbeteiligungen zusammen. Der Garantiezins beträgt derzeit 2,25 Prozent und gilt für die gesamte Laufzeit einer Police. Die Überschussbeteiligungen richten sich nach den Erträgen, die die Assekuranz bei der Verwaltung der Mittel am Kapitalmarkt erzielt und können unterschiedlich hoch ausfallen. Zu beachten ist, dass sowohl Garantieverzinsung als auch Überschussbeteiligung nur auf den kapitalbildenden Teil der Police gezahlt werden. Basiert der kapitalbildende Teil auf einem Investmentfonds, richten sich die Erträge nach den Entwicklungen an den Kapitalmärkten. In der Regel wird durch eine Kapitalgarantie allerdings gewährleistet, dass zum Ende der Laufzeit zumindest die einbezahlten Beiträge verfügbar sind. Fondsbasierte Policen eignen sich in der Regel nicht als Tilgungsträger bei Baufinanzierungen.

Kapitallebensversicherungen können vor dem Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Je nach Zeitpunkt im Vertragsverlauf kann sich der Verlust, der sich an der Differenz zwischen der vertraglich fixierten Rückkaufsleistung und dem tatsächlichen Vertragsguthaben bemisst, allerdings hoch ausfallen. Wer frühzeitig aus einer Police aussteigen möchte, ist deshalb häufig mit einer Veräußerung über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen besser bedient. Hier wird die Police an spezialisierte Anbieter verkauft, die den Vertrag bis zum Ende weiterführen. Wer lediglich kurzfristig Liquidität benötigt und deshalb seine Lebensversicherung veräußern möchte, kann auch über eine Beleihung des Vertrages nachdenken, die von vielen Banken angeboten wird.

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