Riester-Rente


Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland lässt auch bei Berufs-Optimisten keinen Zweifel daran bestehen, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung schon in wenigen Jahren nicht mehr ausreichen wird, um Rentnern einen angemessenen Lebensstandard zu finanzieren: Zu gewaltig sind die tektonischen Verschiebungen im Altersgefüge der Gesellschaft.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2002 eine staatlich geförderte Altersversorgung eingeführt, mit der die Millionen Bundesbürgern drohende Versorgungslücke geschlossen werden soll. Die nach dem ihrem Schöpfer, dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit, Walter Riester, benannte Vorsorge sieht einen staatlichen Zuschuss für private Rentenversicherungen vor, die bestimmte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus bietet die Riester-Rente steuerliche Vorteile. Das Modell eignet sich für alle, die rentenversicherungspflichtig sind bzw. dies dem Grunde nach wären.

Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, erhält die Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich. Darüber hinaus gewährt der Fiskus eine Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 185 Euro im Jahr in den Riester-Vertrag eingezahlt, Nachwuchs, der erst nach dem 31.12.07 geboren wurde, ist dem Fiskus sogar 300 Euro jährlich wert. Die maximale Einzahlung, die getätigt werden muss, beläuft sich auf 2.100 Euro jährlich abzüglich der gewährten Zulagen. Die Riester-Rente eignet sich auch für Vertragsinhaber mit einem geringem oder gar keinem Einkommen: Arbeitslose sowie Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder nicht erwerbstätig sind, können durch die Einzahlung des Sockelbetrags in Höhe von 60 Euro jährlich den vollen Zulagenanspruch erwerben. Einzahlungen in Riester-Verträge können in vollem Umfang als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, so dass auch gutverdienenden Angestellten ein Anreiz gesetzt wird.

Riester-Verträge können wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds beruhen. Wird die fondsbasierte Variante gewählt, muss der Vertrag eine Kapitalgarantie vorsehen, die die Rückzahlung der einbezahlten Beiträge zum Ende der Laufzeit vorsieht.

Die Auszahlung der Vertragsguthaben kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Dabei können maximal 30 Prozent des bei Renteneintritt zur Verfügung stehenden Vertragsguthabens in Form einer Kapitalauszahlung abgegolten werden. Die restlichen Mittel sind in Form einer lebenslangen Rente auszuzahlen. Die Rentenleistungen sind - aufgrund der nachgelagerten Besteuerung – in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz des Vertragsinhabers zu versteuern.

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